Wohnungseigentümer/-innen haben nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser Anspruch gilt ab dem 1. Dezember 2023. Um sich zertifizierte/-r Verwalter/-in nennen zu dürfen, müssen Sie erfolgreich eine entsprechende Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Dort werden die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse geprüft.
Alle Details zum Bildungsangebot: Vorbereitungslehrgang zum/zur zertifizierten Verwalter/-in (IHK) nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz